Kontraindikationen Ultraschall

Generell dürfen nur gesunde Menschen mit Ultraschall behandelt werden. In bestimmten Fällen ist eine Ultraschallbehandlung kontraindiziert.

 

Die nachfolgenden Auflistungen nennen die bekanntesten Kontraindikationen (Quelle: Iontocomed):

 

Ultraschall darf an keiner Stelle des Körpers angewendet werden, wenn folgende Erkrankungen oder Zustände vorliegen:

- Herzkrankheiten und Herzschrittmacher

- Krebs, Krebsbehandlungen und maligne (bösartige) Tumore bzw. bei Verdacht auf maligne Tumore

- Erkrankungen des Nervensystems, wie Parkinson, Epilepsie, Multiple Sklerose

- Implantierte Insulinpumpe

 

Generelle Kontraindikationen:

- Schwangerschaft, Stillzeit

- Bakterielle Infektionen (z. B. Furunkel, Karbunkel, Tuberkulose)

- Fieberhafte Zustände und akute Entzündungserscheinungen (z. B. Sonnenbrand)

- Im Bereich von Hautschädigungen (z. B. offene Wunden, Entzündungen)

- Frische Operationsnarben (Absprache mit dem Arzt)

- Gefäßerkrankungen, wie z. B. Thrombosen

- Störungen der Blutgerinnung

- Körperbereiche mit schweren Durchblutungsstörungen

- Bei Metallimplantaten im zu behandelnden Bereich

 

 

Bei Körperbehandlungen:

- Akutes Gelenkrheuma

- Vor Kurzem durchgeführte Röntgen- oder Wirbelsäulentherapie

 

Im Zweifelsfall sollte immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden.