Generell dürfen nur gesunde Menschen mit Ultraschall behandelt werden. In bestimmten Fällen ist eine Ultraschallbehandlung kontraindiziert.
Die nachfolgenden Auflistungen nennen die bekanntesten Kontraindikationen (Quelle: Iontocomed):
Ultraschall darf an keiner Stelle des Körpers angewendet werden, wenn folgende Erkrankungen oder Zustände vorliegen:
- Herzkrankheiten und Herzschrittmacher
- Krebs, Krebsbehandlungen und maligne (bösartige) Tumore bzw. bei Verdacht auf maligne Tumore
- Erkrankungen des Nervensystems, wie Parkinson, Epilepsie, Multiple Sklerose
- Implantierte Insulinpumpe
Generelle Kontraindikationen:
- Schwangerschaft, Stillzeit
- Bakterielle Infektionen (z. B. Furunkel, Karbunkel, Tuberkulose)
- Fieberhafte Zustände und akute Entzündungserscheinungen (z. B. Sonnenbrand)
- Im Bereich von Hautschädigungen (z. B. offene Wunden, Entzündungen)
- Frische Operationsnarben (Absprache mit dem Arzt)
- Gefäßerkrankungen, wie z. B. Thrombosen
- Störungen der Blutgerinnung
- Körperbereiche mit schweren Durchblutungsstörungen
- Bei Metallimplantaten im zu behandelnden Bereich
Bei Körperbehandlungen:
- Akutes Gelenkrheuma
- Vor Kurzem durchgeführte Röntgen- oder Wirbelsäulentherapie
Im Zweifelsfall sollte immer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden.
